der ADARKTIS, im Folgenden „Agentur“ genannt.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern. Alle Dienstleistungen und Angebote der Agentur erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Sie gelten auch für künftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen oder zusätzliche Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber gesondert hingewiesen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die Agentur oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.2 Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang des Auftrags bei der Agentur gebunden. Die Agentur kann den Auftrag innerhalb dieser Frist durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Leistungserbringung annehmen.
3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
3.1 Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
3.2 Innerhalb des vereinbarten Rahmens hat die Agentur bei der Erbringung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur rechtzeitig alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3.4 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als genehmigt.
3.5 Die Agentur behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen werden, können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Ist eine Mindestvertragslaufzeit festgelegt, so ist eine Kündigung erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
4.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von mindestens der Hälfte der Mindestvertragslaufzeit vor Ablauf kündigt.
4.3 Rabatte, die aufgrund einer längeren Vertragslaufzeit gewährt wurden, verfallen, wenn der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigt. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, den gewährten Rabatt nachzufordern.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Wertsicherung
5.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen. Die Agentur ist außerdem berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen.
5.4 Die vereinbarten Preise sind wertgesichert. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein ihn ersetzender Index. Die Anpassung erfolgt jährlich im Mai, basierend auf der Veränderung des durchschnittlichen Jahresindex des Vorjahres.
5.5 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Kostenüberschreitungen bis 15 % bedürfen keiner gesonderten Verständigung und gelten vom Auftraggeber als genehmigt. Kostenüberschreitungen über 15 % werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht.
6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
6.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber erwirbt erst mit der vollständigen Bezahlung die Nutzungsrechte für die erbrachten Leistungen.
6.2 Bei vorzeitigem Vertragsende erwirbt der Auftraggeber keine Nutzungsrechte an nicht abgeschlossenen oder unvollständigen Konzepten, Entwürfen oder anderen kreativen Leistungen der Agentur. Diese bleiben im Besitz der Agentur und sind auf deren Verlangen zurückzugeben.
6.3 Kampagnenkonten (z.B. Google Ads, Facebook Ads), die von der Agentur erstellt oder gepflegt wurden, bleiben im Eigentum der Agentur, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Agentur gewährleistet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.
7.2 Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Logos). Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien.
7.4 Im Falle von Linkbuilding-Maßnahmen schuldet die Agentur nur das Setzen von Links, nicht jedoch die Platzierung in Suchmaschinen. Die Agentur gibt keine Garantie für Ranking-Positionen.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die Agentur aufzurechnen, es sei denn, diese wurden gerichtlich festgestellt oder von der Agentur schriftlich anerkannt.
8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und von der Agentur schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
9.2 Die Agentur ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten zum Zweck der Vertragserfüllung zu verarbeiten. Die Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO werden eingehalten.
10. Fremdleistungen
10.1 Die Agentur ist berechtigt, Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu beauftragen oder diese im Namen des Auftraggebers weiterzureichen.
10.2 Die Agentur wird bei der Auswahl der Fremddienstleister sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
10.3 Die Auftragnehmer für Fremdleistungen gelten nicht als Erfüllungsgehilfen der Agentur.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur und dem Auftraggeber findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Agentur.